Konformitätserklärung

Konformitätserklärung für Materialien und Gegenstände aus Keramik, die
dafür bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen.

Es gelten folgende Bestimmungen:

Lebensmittelbedarfsgegenstände dürfen nach § 10 Abs. 2 BedGgstV nur
mit Vorlage einer Konformitätserklärung verkauft werden. Die Keramik muss
in einem Labor auf die Einhaltung der Höchstwerte für Blei und Cadmium geprüft
werden. Die Konformitätserklärung wird hiermit bereitgestellt. Die
Prüfberichte werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Diese Erklärung bezieht sich auf jegliche Keramik mit folgenden
Glasuren: 

  • Cloudy, Clementine, Daisy, Mallow, Matcha (entspricht Farbe "Weiß" aus Prüfbericht, siehe unten)
  • Smiley, Hearties rot/gelb/blau (entspricht Farbe "Transparent" aus Prüfbericht, siehe unten)
  • Egon (entspricht "Saphirblau" aus Prüfbericht, siehe unten)
  • Ava (siehe Prüfbericht unten)

Hiermit wird bescheinigt, dass die Keramik den Anforderungen der
Bedarfsgegenstände-Verordnung vom 10. April 1992 sowie der Verordnung VO (EG)
Nr. 1935 / 2004 entspricht. Die Abgabe von Blei und Cadmium wurde geprüft durch
folgendes Laboratorium: 

M.U.T Meißner Umwelttechnik GmbH
Ingenieurbüro für angewandten Umweltschutz
Ossietzkystraße 37a
01662 Meißen

Die Prüfberichte wurden am 23.03.23 (geführt unter der Register-Nr. 1/18587/Fi),
am 23.03.2023 ausgeführt. Der Grenzwert für die Abgabe von Blei für
Hohlgeschirr lieg bei 4mg/l. Der Grenzwert für die Abgabe von Cadmium für
Hohlgeschirr liegt bei 0,3 mg/l. 

Die Untersuchung ergab die folgende Abgabe: 

  • 18587/1 Schale, Transparent 100 <0,01 <0,001
  • 18587/2 Schale, Weiß 100 <0,01 <0,001
  • 18587/3 Schale, Ava 250 <0,01 <0,001
  • 18587/4 Schale, Saphirblau 100 <0,01 <0,001 

Stuttgart, den 1.4.2023

Alicia Wiedemann
Reinsburgstraße 154
70197 Stuttgart